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Managed-Workplace

Modern Workplace : Was ist das ?

Kurz und knapp:

Modern Workplace ist ein Rundum-sorglos-Arbeitsplatz.

Kunde hat die Wahl zwischen modernsten Notebooks, Workstations & All-in-Ones mit passendem Zubehör gegen eine kleine mtl. Gebühr.

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  • Aufrufe: 7362

Sepa-Mandat

Erteilung eines Mandates

für das SEPA-Firmenlastschriftverfahren

A. Angaben zum Zahlungsempfänger :

AYTECH GmbH & Co. Systemhaus KG
Werdener Str. 10
D-40878 Ratingen

Gläubiger-Identifikationsnummer : DE
Mandatsreferenz : D001495
Lieferant: AYTECH GmbH & Co. Systemhaus KG



 


 



 


Name des Zahlungspflichtigen / Kontoinhaber   Telefonnummer                    
     



 


 



 


Straße und Hausnummer   Postleitzahl und Ort
     

 

 


 

 

 


Land

  Kreditinstitut
     

 

 


 

 

 


IBAN Kontonummer des Zahlungspflichtigen   BIC / SWIFT

 

  Wiederkehrende Zahlung   Einmalige Zahlung

 

C. Mandatserteilung :

SEPA Firmenlastschrift-Mandat an den Zahlungsempfänger

Ich ermächtige die AYTECH GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der AYTECH GmbH & Co. Systemhaus KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

D. Zusatzvereinbarungen :

Pre-Notification
Die Information über den Einzug einer SEPA-Firmenlastschrift ( Pre-Notification ) wird direkt auf der jeweiligen Rechnung unter Angabe o. g. Bankverbindung, Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenznummer aufgeführt. Das dort ebenfalls angegebene Datum des Einzuges entspricht dem Datum der Fälligkeit.

 

 

 

 

 

 

 

Datum und Ort                                                                Unterschrift des Kontoinhabers und Firmenstempel 

 

* TARGET = Trans-European Automated Real Time Gross Settlement Express Transfers System

 

Empfangsbestätigung Kreditinstitut:

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum und Ort                                                              Unterschrift und Unterschrift Kreditinstitut                   

 

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Hosting AGBs

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
  3. Leistungen der AYTECH GmbH
  4. Allgemeine Pflichten des Kunden
  5. Nutzung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter
  6. Rechnungsstellung, Zahlung, Zahlungsverzug
  7. Gewährleistung, Wartungsarbeiten
  8. Haftung
  9. Freistellung
  10. Aufrechnungsverbot
  11. Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
  12. Datenschutz
  13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
  14. Sonstiges
  15. Volljährigkeit
  16. Salvatorische Klausel

 

  1. Geltungsbereich

1.1.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AYTECH GmbH, Monschauer Straße 12, 40549 Düsseldorf, gelten für alle von der AYTECH GmbH angebotenen Leistungen. Für das Domain-Registrierungsverfahren gelten ergänzend die Domain-Registrierungsbedingungen der AYTECH GmbH. Für den Webhostingtarif geltend ergänzend die besonderen Webhosting-Tarifbedingungen der AYTECH GmbH.

1.2.

Die AGB der AYTECH GmbH gelten auch dann, wenn der Kunde selbst Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehen oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AYTECH GmbH abweichen. Die AGB gelten auch dann, wenn die AYTECH GmbH Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden erlangt und den Auftrag des Kunden dennoch vorbehaltlos ausführt. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen ausländischer Vertragspartner werden ebenfalls nicht Vertragsbestandteil. Es sei denn, diese werden von der AYTECH GmbH schriftlich per Briefpost bestätigt.

1.3.

Die AGB der AYTECH GmbH werden auch in künftige Verträge mit bisherigen Kunden einbezogen, ohne dass es hierfür einer gesonderten Vereinbarung bedarf.

1.4.

Die AYTECH GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird die AYTECH GmbH den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis der AYTECH GmbH gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

  1. Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung

2.1.

Als Antrag des Kunden für die Inanspruchnahme einer Leistung der AYTECH GmbH gilt entweder die Absendung des online erstellten Auftragsformulars in schriftlicher Form an die AYTECH GmbH oder aber die Übermittlung einer elektronischen Erklärung soweit dies angeboten wird. Ein Auftrag gilt zur Rechtswirksamkeit erst dann als angenommen, wenn die AYTECH GmbH die Annahme ausdrücklich erklärt oder dies mit Erbringung oder Bereitstellung der Leistung, wie z.B. der Bereitstellung der Zugangsdaten, zum Ausdruck bringt. .

2.2.

Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit 4 Wochen. Der Vertrag kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit bzw. des Vorauszahlungszeitraumes von beiden Vertragspartnern ordentlich gekündigt werden. Sofern keine Kündigung vorliegt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch in Abhängigkeit des Abrechnungszeitraumes bzw. der entsprechenden Zahlweise. Wird der Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht gekündigt, verlängert er sich um die vertraglich vereinbarte Laufzeit, höchstens jedoch um ein Jahr.

2.3.

Die vom Kunden gewählte Vertragslaufzeit entspricht in der Regel auch dem Abrechnungszeitraum. Je nach Vertragslaufzeit und des sich daraus ergebenen Abrechnungszeitraums gewährt die AYTECH GmbH dem Kunden einen Rabatt von bis zu 20 Prozent auf die gekennzeichneten Produkte. Sollte eine Mindestvertragslaufzeit von über 4 Wochen vereinbart sein, kann der Abrechnungszeitraum unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit gewählt werden. Der Abrechnungszeitraum kann dabei monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich und zweijährlich erfolgen.

2.4.

Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit durch eine Kündigung der AYTECH GmbH wegen eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden beendet, ist dieser verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Zeit von dem vorzeitigen Beendigungstermin bis zum vertragsgemäßen Beendigungstermin zu zahlen. Sofern dem Kunden ein Preisnachlass eingeräumt wurde, ist dieser bei der Ermittlung des Vergütungsanspruchs nicht zu berücksichtigen.

2.5.

Die AYTECH GmbH ist berechtigt, nach ihrer Wahl entweder den ihr wegen der vorzeitigen Vertragsbeendigung entstandenen Schaden konkret zu berechnen oder eine Schadenspauschale zu verlangen.

2.6.

Entscheidet sich die AYTECH GmbH für einen pauschalierten Schadenersatzbetrag, so sind vom Kunden 15 Prozent der für die Zeit von der vorzeitigen Vertragsbeendigung bis zum vertragsgemäßen Beendigungstermin angefallenen Vergütung ohne Rabattierung zu zahlen. Dem Kunden bleibt es aber ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer als der mit der 15-prozentigen Schadenspauschale geltend gemachte Schaden entstanden ist.

2.7.

Der AYTECH GmbH bleibt es unbeschadet der vorstehenden Regelung vorbehalten, weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.

2.8.

Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für die AYTECH GmbH insbesondere vor, wenn der Kunde

  1. trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt;
  2. trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung beseitigt.

2.9.

Sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kunden können auch per E-Mail kündigen, wenn diese der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur). Alternativ kann eine ordentliche Kündigung (fristgerechte Kündigung zum regulären Laufzeitende) seitens des Kunden auch als "Online-Kündigung" über das im Kundenmenü (KCM) integrierte Ticketsystem, per Telefax oder unterschriebenes .pdf-Dokument erfolgen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können abweichend hiervon stets auch in Textform kündigen. Nach Eingang der Kündigung erhält der Kunde eine schriftliche Eingangsbestätigung unter Angabe des Vertragsendes per Ticketsystem, E-Mail oder Post.

2.10.

Teilweise abweichende Bedingungen, betreffend der Kündigung, gelten für das Domain-Registrierungsverhältnis, welche in gesonderten Domain Geschäftsbedingungenerfasst sind.

  1. Leistungen der AYTECH GmbH

3.1.

Die AYTECH GmbH hat seinen Leistungspflichten entsprechend der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts nachzukommen.

3.2.

Die AYTECH GmbH stellt dem Kunden ein einsatzbereites, dediziertes Rechnersystem oder Speicherplatz auf einem virtuellen Server in einem deutschen Rechenzentrum zur Verfügung. Die Verantwortung der AYTECH GmbH besteht dabei darin, die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über das von der AYTECH GmbH unterhaltene Netz und das damit verknüpfte Internet für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Netzwerkerreichbarkeit beträgt mindestens 99% im Jahresmittel bis zum Übergabepunkt an das Internet. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die AYTECH GmbH für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich ist, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes oder den Webserver selbst zurückzuführen ist. Die AYTECH GmbH ist verpflichtet, alle ihr zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Aufrechterhaltung des Netzbetriebes und der Netzintegrietät zu gewährleisten.

3.3.

Der AYTECH GmbH bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, Maßnahmen zur Anpassung der Leistungen an technische Entwicklungen zu ergreifen und/ oder Verbesserungen durchzuführen. Dies gilt vor allem, wenn eine Angleichung notwendig erscheint, um Missbrauch vorzubeugen oder gesetzliche Vorschriften die AYTECH GmbH zu Anpassungen verpflichtet.

3.4.

Die AYTECH GmbH verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, technische Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten zu leisten. Darüber hinaus erbringt die AYTECH GmbH keine kostenlosen Supportleistungen, es sei denn, anderweitige Vereinbarungen wurden schriftlich festgelegt.

3.5.

Stellt die AYTECH GmbH Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Provider den Kunden rechtzeitig informieren.

  1. Allgemeine Pflichten des Kunden

4.1.

Der Kunde hat unter anderem die nachfolgend aufgeführten Pflichten zu erfüllen.

4.2.

Der Kunde teilt dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mail-Adresse und Telefonnummer mit. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die AYTECH GmbH jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten. Änderungen von Daten können über das Kundenmenü (KCM) oder durch Meldung an die AYTECH GmbH per Post, Telefax oder E-Mail vorgenommen werden.

4.3.

Soweit Daten des Kunden auf dem Account/ Server der AYTECH GmbH übermittelt werden bzw. gespeichert sind, weist die AYTECH GmbH auf die Notwendigkeit zur Erstellung von Sicherheitskopien hin. Zu diesem Zweck empfiehlt die AYTECH GmbH dem Kunden in regelmäßigen Abständen Backups eigenverantwortlich durchzuführen bzw. Sicherheitskopien zu erstellen. Die AYTECH GmbH erstellt keine automatischen Backups der einzelnen Kundendaten, es sei denn der Kunde beauftragt die AYTECH GmbH mit der regelmäßigen Erstellung.

4.4.

Beauftragt der Kunde die AYTECH GmbH mit der Datensicherung, muss der Kunde, die von der AYTECH GmbH gesicherten Daten auf Vollständigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion zeitnah und in regelmäßigen Abständen überprüfen. Abweichungen hat der Kunde der AYTECH GmbH umgehend mitzuteilen.

4.5.

Der Kunde erhält zur Pflege seines Accounts/ Servers einen Login-Namen und ein Login-Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, d.h. die erhaltenen Passwörter geheim zu halten und regelmäßig zu ändern. Der Kunde haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Der Kunde wird die AYTECH GmbH unverzüglich darüber informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

4.6.

Hat der Kunde alleinige Administratorrechte, kann die AYTECH GmbH den Server nicht verwalten. Der Kunde ist deshalb für Inhalt und Sicherheit des Servers allein verantwortlich. Der Kunde geht die Verpflichtung ein, seine Server so einzurichten und zu verwalten, dass Sicherheit, Rechtschaffenheit und Verfügbarkeit der Netze, andere Server, sowie Software und Daten Dritter oder der AYTECH GmbH nicht gefährdet werden. Es ist seine Pflicht, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekanntwerdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Stellt die AYTECH GmbH Sicherheits- oder Wartungsprogramme zur Verfügung, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Pflicht.

4.7.

Für die Domain selbst sowie für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Webserver abrufbar hält oder speichert ist alleine der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Webserver als dem der AYTECH GmbH abgelegt sind und lediglich unter einer über die AYTECH GmbH registrierten Domain bzw. Subdomain abrufbar sind. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Anbieters zur Verfügung stellt. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen, seinen Verrichtungsgehilfen/ Erfüllungsgehilfen sorgfältig ausgewählt und regelmäßig überwacht zu haben. Die AYTECH GmbH ist nicht verpflichtet, den Webserver des Kunden auf eventuelle Verstöße zu prüfen.

  1. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter

5.1.

Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Die AYTECH GmbH haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von Email-Nachrichten oder anders übermittelten Informationen.

5.2.

Der Kunde stellt die AYTECH GmbH von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf dem Account/ Server gegenüber Dritten frei.

5.3.

Der Kunde wird mit seiner Internet-Präsenz, den abrufbaren Inhalten, gespeicherten Daten und eingesetzten Bannern nicht gegen geltendes Recht, die guten Sitten und Rechte Dritter, wie Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutzrechte usw., verstoßen. Hierzu gehören insbesondere nachfolgende Handlungen:

  1. Phishing-Seiten und/oder ein offenes Mail-Relay (Mailserver, der von jedem beliebigen Rechner E-Mails annimmt und an beliebige Dritte weiterleitet) oder ähnliches System über das SPAM-E-Mails verbreitet werden können;
  2. unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking);
  3. Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing);
  4. Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning);
  5. Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken, sofern nicht eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder sonst ein Erlaubnistatbestand gegeben ist;
  6. jugendgefährdende Inhalte bereitzustellen; Erwachsenen-Inhalte ohne Abstimmung mit dem Anbieter zu veröffentlichen;
  7. das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware.

Bei Zuwiderhandlungen gegen geltendes Recht, kann die AYTECH GmbH den Vertrag fristlos kündigen und den Account/ Server sofort sperren. In dem Fall werden sämtliche Leistungen mit sofortiger Wirkung eingestellt bzw. der Zugang zu den Informationen des Kunden gesperrt. Hierzu bedarf es entgegen Ziffer 2 Abs. 8 dieser AGB keiner vorherigen Abmahnung. Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt. Schadenersatzansprüche der AYTECH GmbH bleiben ausdrücklich vorbehalten.

5.4.

Der Kunde verpflichtet sich „Spammen“ sowohl unter Verwendung von Systemen der AYTECH GmbH wie auch unter Verwendung von Domains, die über die AYTECH GmbH registriert sind, zu unterlassen. „Spammen“ liegt vor, beim Versand von E-Mails ohne vorherige ausdrückliche konkrete Einwilligung des jeweiligen Adressaten, soweit nicht eine Ausnahme nach § 7 Abs. 3 UWG vorliegt. Der Nachweis einer Einwilligung des jeweiligen Empfängers oder der Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG obliegt dem Kunden. Dem Kunden ist auch untersagt mittels Spammen Inhalte zu bewerben oder bewerben zu lassen, die unter einer über die AYTECH GmbH registrierten Domain oder über Systeme der AYTECH GmbH abrufbar sind.

5.5.

Sofern der Kunde auf den Servern Lizenzen selbst verwaltet bzw. einrichtet oder verteilt, ist ausschließlich er zur korrekten Lizenzierung verpflichtet.

  1. Rechnungsstellung, Zahlung, Zahlungsverzug

6.1.

Kunden erhalten ihre Rechnung mit Erbringung der Leistung und / oder Auslieferung der Ware, z.B. durch Zusendung der Zugangsdaten. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich gemäß der vereinbarten Zahlungsweise (Überweisung – Rechnung / PayPal/ SEPA - Lastschrift innerhalb von Europa) und Fälligkeitstermine. Bei Überweisungen ist maßgeblich für die Fristwahrung die Gutschrift auf dem Konto der AYTECH GmbH. Dies gilt gleichermaßen bei Zahlung per Scheck.

6.2.

Kunden, die das SEPA - Lastschriftverfahren für Zahlungen innerhalb von Europa gewählt haben, erhalten zur Durchführung des SEPA – Mandats (Single Euro Payments Area) eine entsprechende Mandatsreferenz. In Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer der AYTECH GmbH dienen diese Kennungen dem Einzug von SEPA - Lastschriften sowohl der Bevollmächtigung als auch der Einlösung einer Lastschrift. Zu fälligen Rechnungen teilt die AYTECH GmbH zusätzlich entsprechende Abbuchungsinformationen mindestens einen Tag vor Fälligkeit per Email mit. Der Kunde sichert zu, für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.

6.3.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 7 Kalendertagen nach Zugang zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Kaufmann ist die AYTECH GmbH im Fall einer verspäteten Zahlung berechtigt, vom Tage der Fälligkeit an bis zum Eingang der Zahlung Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a., mindestens jedoch in Höhe von 5 Prozent pro Jahr zu berechnen. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Rechnung in Verzug, sind sämtliche noch offenen Rechnungen zur sofortigen Zahlung fällig. Die AYTECH GmbH ist berechtigt, pro Mahnung eine Mahngebühr von 8,00 € zu berechnen. Dies gilt nicht für die erste Mahnung. Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift können dem Lastschriftschuldner die Kosten der Rücklastschrift gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet werden. Bei einer Ablehnung der Kreditkartenbuchung durch das Kreditkarteninstitut hat der Kunde ebenfalls die entstandenen Rückgabegebühren zu tragen.

6.4.

Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen, ist die AYTECH GmbH berechtigt, ihre Leistungen so lange zu verweigern, bis der Kunde Vorauszahlung geleistet hat.

6.5.

Der Kunde erhält von der AYTECH GmbH über den Leistungszeitraum eine elektronische Rechnung per Email. Die Rechnung kann heruntergeladen sowie ausgedruckt werden. Die Online-Rechnung gilt dem Kunden als zugegangen, sobald sie zugestellt wurde und damit in seinen Verfügungsbereich gelangt ist. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Wünscht der Kunde die Zusendung der Rechnung per Post, ist die AYTECH GmbH berechtigt, hierfür ein angemessenes Entgelt je Abrechnungszeitraum zu verlangen.

6.6.

Eine vorübergehende, für eine nicht erhebliche Zeit vorliegende Sperrung von Diensten lässt den Vergütungsanspruch der AYTECH GmbH unberührt. Mängelansprüche des Kunden bestehen in diesem Falle nicht. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht, wenn die vorübergehende Sperrung von Diensten grob fahrlässig oder vorsätzlich von der AYTECH GmbH verursacht wurde.

6.7.

Sofern der Kunde eine fällige Zahlung trotz Mahnung nicht innerhalb der im Rahmen der Mahnung gesetzten Nachfrist erbringt, ist die AYTECH GmbH unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche berechtigt, nach dem ergebnislosen Ablauf der Nachfrist ihre Leistungen bis zum Eingang der fälligen Zahlung zuzüglich der Erstattung etwaiger Mahngebühren, Verzugszinsen und gegebenenfalls weiterer Verzugsschäden zu verweigern, insbesondere ausstehende Lieferungen einzustellen und Accounts/Server zu sperren.

6.8.

Die AYTECH GmbH ist berechtigt, angemessene Erhöhungen von Entgelten vorzunehmen. Diese gelten als angemessen, wenn sie aufgrund von Gesetzesänderungen (z.B. Erhöhung Mehrwertsteuer) oder aber sonstigen unabdingbaren Gründen vorgenommen werden müssen. Ist der Kunde Verbraucher, darf die Preiserhöhung maximal 10 % des bisherigen Nettopreises betragen. Für eine Entgelterhöhung muss die Zustimmung des Kunden vorliegen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Erhalt der Änderungsmitteilung widerspricht. Die AYTECH GmbH verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Liegt ein Widerspruch des Kunden gegen die Preiserhöhung vor, steht der AYTECH GmbH ein Sonderkündigungsrecht zu. Diese Klausel gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, soweit es sich nicht um die Leistungserbringung im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen handelt.

6.9.

Privatkunden wird, der jeweils für ihr EU-Land gültige Umsatzsteuer-Satz, berechnet

  1. Gewährleistung, Wartungsarbeiten

7.1.

Um die garantierte Verfügbarkeit gewährleisten zu können, ist es notwendig, regelmäßig Wartungsarbeiten an der Netzinfrastruktur durchzuführen. Zu diesem Zwecke kann die AYTECH GmbH ihre Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken. Maßgabe ist, diese Arbeiten im Sinne des Kunden zu planen und durchzuführen. Wenn dies bei längeren Arbeiten nicht möglich sein sollte, wird die AYTECH GmbH den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung unterrichten. Wäre eine Unterrichtung des Kunden bei unvorhersehbaren Ereignissen nicht sofort durchführbar, ist die AYTECH GmbH berechtigt, den Kunden erst dann umfassend zu informieren, wenn die Behebung der technischen Einschränkung erfolgt ist und somit der eigentliche Klärungsvorgang nicht durch eine parallele Meldung an den Kunden zu einer zusätzlichen Verzögerung der Behebung der Einschränkungen führt.

7.2.

Sollten vom Kunden Mängel bemerkt werden, hat dieser die Pflicht, die AYTECH GmbH unverzüglich darüber zu informieren und diese bei einer möglichen Mängelbeseitigung zu unterstützen. Der Kunde hat alle entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung seiner Daten dienen.

7.3.

Die AYTECH GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass der Account/ Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die AYTECH GmbH gewährleistet jedoch gegenüber dem Kunden, dass die von der AYTECH GmbH eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt unter den gegebenen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung funktioniert.

7.4.

Ist die Funktionsfähigkeit des Produktes aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung (Ziffer 5.(3)) beeinträchtigt, hat der Kunde kein Recht, die AYTECH GmbH hinsichtlich hierauf beruhender Störungen zur Verantwortung zu ziehen. Bei der Anwendung höherer Gewalt ist die AYTECH GmbH von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere behördliche Maßnahmen, soweit diese nicht in der Schuld der AYTECH GmbH begründet sind.

  1. Haftung

8.1.

Die AYTECH GmbH haftet, egal aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

8.2.

Die AYTECH GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Wird von der AYTECH GmbH oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht, das heißt eine sogenannte Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, welchen die AYTECH GmbH bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn, dass die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde.

8.3.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

8.4.

Für Störungen des Internets kann von der AYTECH GmbH keine Haftung übernommen werden.

8.5.

Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.

  1. Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, die AYTECH GmbH von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

  1. Aufrechnungsverbot

Der Kunde kann gegenüber einer Forderung der AYTECH GmbH nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

  1. Urheberrechte, Lizenzvereinbarung

11.1.

Dem Kunden wird von der AYTECH GmbH ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht, für zur Verfügung gestellte eigene und fremde Software, eingeräumt. Insofern keine Zustimmung der AYTECH GmbH zur Vertragsübernahme besteht, sind die Übertragung sowie die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte nicht gestattet. Ist das Vertragsverhältnis beendet, wird die weitere Nutzung untersagt. Kopien von überlassener Software werden vom Kunden nach Beendigung des Vertrages gelöscht.

11.2.

Für Open Source Programme gelten zusätzlich die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen des Anbieters der Software. Die AYTECH GmbH wird dem Kunden diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Soweit die Bedingungen der Software-Anbieter in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, haben die Bedingungen des Software-Anbieters Vorrang.

11.3.

Gleichermaßen finden die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, sofern einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen der AYTECH GmbH Anwendung.

  1. Datenschutz

Die AYTECH GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Zusätzliche Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der AYTECH GmbH unter Datenschutzerklärung einsehbar.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht

13.1.

Vorausgesetzt der Kunde ist Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen den Vertragsparteien. Die AYTECH GmbH ist ferner berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

13.2.

Für die von der AYTECH GmbH auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen AYTECH GmbH und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

13.3.

Die AYTECH GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen wie sie das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz §36 Abs. 1. vorsieht.

  1. Sonstiges

14.1.

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass so weit in vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien Schriftform vorgesehen ist, diese durch Telefax oder per Briefpost, nicht jedoch durch E-Mail, gewahrt wird.

14.2.

Sämtliche Informationen und Erklärungen der AYTECH GmbH, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen, können auf elektronischem Weg an den Kunden, insbesondere über das KundenServicePortal: https://  oder per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden.

  1. Volljährigkeit

Der Kunde erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und damit voll geschäftsfähig ist. Sollte der Kunde das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist. Die AYTECH GmbH weist hiermit ausdrücklich auf die mögliche Strafbarkeit einer Falschangabe hin.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser AGB und/ oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, oder eine ausfüllungsbedürftige Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftliche Absicht dem der unwirksamen so weit wie möglich nahekommt.

 

Düsseldorf den 01.05.2023

  • Aufrufe: 61634

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der AYTECH GmbH

Geltung

Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrags, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB´s durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn die AYTECH GmbH diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. 

Angebote

Schriftliche und mündliche Angebote von AYTECH GmbH sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Angestellte der AYTECH GmbH sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.

Preise

Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

Gefahrenübergang

Versand / Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager von AYTECH GmbH verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Die AYTECH GmbH versichert, die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.

Lieferung

Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbst-belieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von AYTECH GmbH eintreten, hat die AYTECH GmbH auch bei verbindlich vereinbarten

Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch behält sich die AYTECH GmbH vor, bis zu 20 % des Auftragswertes als Schadenersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen.

Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechnungen sind nach vorhergehender Einigung per Bar-Nachnahme, Verrechnungsscheck-Nachnahme, Bar, Vorauskasse, Euroscheck-Nachnahme oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders-lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der AYTECH GmbH gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die AYTECH GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.

In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der AYTECH GmbH gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein oder erfährt die AYTECH GmbH von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich die AYTECH GmbH vor, eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen.

Falls dieser nicht nachgekommen wird, behält sich die AYTECH GmbH den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden. Die AYTECH GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von weiteren Belieferungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Die AYTECH GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten der AYTECH GmbH gegenüber getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Waren erfolgen stets in unserem Auftrag, ohne das für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt auch der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.

Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn seine Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat.

Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere von dem Bestehen von Globalzession, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändungen ist uns eine Abschrift des Pfandprotokolls zu übersenden.

Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse allein – gleich in welchem Zustand – so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Dies jedoch nur bis zu einem Teilbetrag der von ihm erwachsenden Kaufpreisanforderungen in Höhe des von dem Verkäufer für die gelieferte Ware in Rechnung gestellten Betrages. Erfolgt die Veräußerung unserer Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustand – zusammen mit der Veräußerung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen und / oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Dritte, so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf die Höhe des von uns dem Käufer für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Wertes. Der Käufer ist ermächtigt, die uns mit dieser Vorausabtretung zedierten Forderungen für uns jedoch auf eigene Rechnung und Gefahr, einzubeziehen, allerdings nur so lange, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Diese Ermächtigung kann jederzeit durch uns widerrufen werden. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach Wahl frei.

Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung an den Besteller. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an dem bemängelten Stück nichts geändert werden. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung, und zwar bis zum Ablauf der für diese geltende Gewährleistungsfrist. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung/ Ersatzlieferung steht dem Käufer ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu. Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir alle zur Nachbesserung notwendigen Lohn und Materialkosten. Frachtkosten und –Risiken gehen zu Lasten des Kunden. Bei Selbstbausätzen wird eine Garantie nur bei entsprechendem Sachkundennachweis übernommen. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen.

Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Für individuell programmierte Software, sowie für Beratungstätigkeiten zur Erstellung und Durchführung von Konzepten und Spezifikationen gelten besondere Bedingungen, die auf Wunsch gerne ausgehändigt werden.

Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der AYTECH GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKS, EKAG, jeweils v. 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtstand der Sitz der Firma AYTECH GmbH vereinbart. Im Falle der Abtretung der Forderung durch den Verkäufer gilt auch für den Zessionar der obige Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Datenschutz

Die AYTECH GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesem erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung des Bundesdatenschutzgesetzes, das persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Export

Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Die Zustimmungserklärung ist vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.

Sonstige Schadenersatzansprüche

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die AYTECH GmbH nur, wenn ihr, bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Düsseldorf den 01.05.2023

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