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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der AYTECH GmbH

Geltung

Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrags, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB´s durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn die AYTECH GmbH diese ausdrücklich schriftlich bestätigt. 

Angebote

Schriftliche und mündliche Angebote von AYTECH GmbH sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Angestellte der AYTECH GmbH sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.

Preise

Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

Gefahrenübergang

Versand / Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager von AYTECH GmbH verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Die AYTECH GmbH versichert, die Ware beim Versand entsprechend dem Warenwert, falls der Kunde diesem nicht ausdrücklich widerspricht.

Lieferung

Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbst-belieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von AYTECH GmbH eintreten, hat die AYTECH GmbH auch bei verbindlich vereinbarten

Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterlässt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch behält sich die AYTECH GmbH vor, bis zu 20 % des Auftragswertes als Schadenersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen.

Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechnungen sind nach vorhergehender Einigung per Bar-Nachnahme, Verrechnungsscheck-Nachnahme, Bar, Vorauskasse, Euroscheck-Nachnahme oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders-lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der AYTECH GmbH gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die AYTECH GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt.

In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen der AYTECH GmbH gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein oder erfährt die AYTECH GmbH von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich die AYTECH GmbH vor, eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen.

Falls dieser nicht nachgekommen wird, behält sich die AYTECH GmbH den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden. Die AYTECH GmbH steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von weiteren Belieferungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Die AYTECH GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten der AYTECH GmbH gegenüber getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Waren erfolgen stets in unserem Auftrag, ohne das für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt auch der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.

Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn seine Abnehmer nicht die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat.

Sicherungsübereignung und Verpfändung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere von dem Bestehen von Globalzession, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändungen ist uns eine Abschrift des Pfandprotokolls zu übersenden.

Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse allein – gleich in welchem Zustand – so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Dies jedoch nur bis zu einem Teilbetrag der von ihm erwachsenden Kaufpreisanforderungen in Höhe des von dem Verkäufer für die gelieferte Ware in Rechnung gestellten Betrages. Erfolgt die Veräußerung unserer Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustand – zusammen mit der Veräußerung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen und / oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Dritte, so beschränkt sich diese Vorausabtretung auf die Höhe des von uns dem Käufer für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Wertes. Der Käufer ist ermächtigt, die uns mit dieser Vorausabtretung zedierten Forderungen für uns jedoch auf eigene Rechnung und Gefahr, einzubeziehen, allerdings nur so lange, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Diese Ermächtigung kann jederzeit durch uns widerrufen werden. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Antrag des Käufers übersteigende Sicherungen nach Wahl frei.

Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung an den Besteller. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an dem bemängelten Stück nichts geändert werden. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung, und zwar bis zum Ablauf der für diese geltende Gewährleistungsfrist. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung/ Ersatzlieferung steht dem Käufer ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu. Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen, übernehmen wir alle zur Nachbesserung notwendigen Lohn und Materialkosten. Frachtkosten und –Risiken gehen zu Lasten des Kunden. Bei Selbstbausätzen wird eine Garantie nur bei entsprechendem Sachkundennachweis übernommen. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen.

Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Für individuell programmierte Software, sowie für Beratungstätigkeiten zur Erstellung und Durchführung von Konzepten und Spezifikationen gelten besondere Bedingungen, die auf Wunsch gerne ausgehändigt werden.

Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der AYTECH GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKS, EKAG, jeweils v. 17.07.1973) werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtstand der Sitz der Firma AYTECH GmbH vereinbart. Im Falle der Abtretung der Forderung durch den Verkäufer gilt auch für den Zessionar der obige Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Datenschutz

Die AYTECH GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesem erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung des Bundesdatenschutzgesetzes, das persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Export

Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Die Zustimmungserklärung ist vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.

Sonstige Schadenersatzansprüche

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet die AYTECH GmbH nur, wenn ihr, bzw. ihrem Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Düsseldorf den 01.05.2023

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